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Vermietungen

Kontaktdaten:
Miet- und Kontaktanfragen bitte an 



Frau Sigrid Schleehauf
Tel.: 0151 15886377

Mail: vermietungen@musikverein-moetzingen.de 

Fragen & Antworten rund um die Vermietung:

Zu den Reinigungs-Regeln im Vereinsheim:

Anfrage oder Feedback

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Mich kann man mieten:


Egal ob für Geburtstagsfeiern, Taufen, Hochzeiten oder auch Konfirmationen und auch für Tagungen.
Das Vereinsheim des Musikvereins bietet Platz
für bis zu 100 Personen und ist für jedes Ambiente bestens geeignet. Mit einer vollausgestatteten Küchen, einen großen Saal und vielen Parkmöglichkeiten steht Ihrem Fest nichts mehr im Wege.

Vereinbaren Sie einen Termin, um es einmal zu besichtigen, wenn Sie eine Veranstaltung planen.

AGBs zur Nutzungsvereinbarung

​§1 Allgemeines

 

Das Vereinsheim kann maximal für 100 Personen bestuhlt werden. Bestuhlungspläne sind beim Musikverein erhältlich.

 

§2 Raumnutzungsregeln

 

  1. Das Mobiliar des Musikvereins darf nicht im Freien verwendet werden.

  2. Fremdes Mobiliar (z.B. Festzelttische, Stehtische, Bar o.ä.) darf innerhalb der Räumlichkeit nur nach Absprache aufgestellt werden. Jedenfalls ist sicherzustellen, dass die Füße sämtlichen fremden Mobiliars mit Filz oder Karton abgeklebt werden, um eine Beschädigung des Parkettbodens zu vermeiden.

  3. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die Fluchtwege eingehalten werden.

  4. An den Wänden sowie auf den Akustikpanelen darf ohne ausdrückliche Genehmigung nichts angebracht werden (weder Nägel, Reißnägel noch Klebeband)

§3 Hausordnung

 

  1. Auf die Hausordnung wurde hingewiesen (siehe Aushang im Foyer).

  2. Besonders wird auf die allgemeine Ruhezeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr und dabei auf die Belange der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Insbesondere sind Lärm und sonstige Belästigungen der Nachbarn zu unterlassen. Dabei sollen ab 22 Uhr die Fenster geschlossen bleiben und die Gäste nicht mehr auf dem Parkplatz verweilen.

  3. Die westlichen Parkplätze sind für Einsätze der Feuerwehr freizuhalten. Bei Nichteinhaltung kann das Ordnungsamt Bußgelder verhängen.

§4 Kosten

 

Für die Überlassung des Vereinsheims erhält der Musikverein Mötzingen vom Nutzer nachfolgendes Entgelt. Das Nutzungsentgelt und die Kaution werden bei Schlüsselübergabe fällig.

Preise auf Anfrage

 

§5 Auf- und Abbau, Reinigung, Abnahme

 

  1. Der Aufbau kann frühestens am Nutzungstag ab 7:00 Uhr erfolgen.

  2. Saal, Küche, Toiletten und Foyer sind spätestens am nächsten Tag um 12 Uhr gefegt und nass gewischt und gereinigt zu verlassen. Dabei sind die Reinigungsregeln zu beachten, die im behinderten WC ausgewiesen sind oder hier per QR Code studiert werden können.

  3. Das gesamte Inventar ist sauber und hygienisch zu reinigen. Insbesondere ist die Küche so zu verlassen, wie sie übergeben wurde.

  4. Sämtliche Abfälle, auch in den WCs, werden vom Nutzer entsorgt.

  5. Die Abnahme des Inventars erfolgt durch den Musikverein in Anwesenheit des Nutzers oder eines verantwortlichen Vertreters des Nutzers. Bei Verstößen der Mietvereinbarungen behält der Musikverein die gesamte oder anteilige Kaution ein.

  6. Veränderungen an den Räumen bedürfen der Erlaubnis des Vereins. Beschädigungen müssen dem Verein unverzüglich gemeldet werden und werden im vollen Umfang auf Kosten des Nutzers beseitigt.

  7. Bei mutwilliger Beschädigung erfolgt Strafanzeige.

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